Besucherordnung

Besucherordnung

Besucherordnung des ZisterzienserMuseums Kloster Walkenried

Liebe Besucherinnen und Besucher, wir heißen Sie recht herzlich im ZisterzienserMuseum Kloster Walkenried willkommen und wünschen Ihnen hier einen angenehmen Aufenthalt. Wir sind stolz darauf, ein Teil des UNESCO-Welterbes zu sein und arbeiten jeden Tag daran, dieses Erbe für kommende Generationen zu erhalten. Unser Gelände erfordert ständige Instandhaltung, daher können Sie während Ihres Besuches möglicherweise Baustellen und Restaurierungsarbeiten sehen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns über Ihren Besuch! Gleichzeitig möchten wir Sie bitten, folgende Hinweise zu beachten:

Befolgung von Hinweisen
Den Anweisungen des Museumspersonals sowie den Hinweisschildern auf dem Gelände ist Folge zu leisten.

Eintrittskarten

Ihre Eintrittskarten gelten für den einmaligen Eintritt und sind nicht übertragbar. Bitte bewahren Sie die Eintrittskarten bis zur Beendigung Ihres Besuches auf.

Wissenswertes

Beim Kloster Walkenried handelt es sich um ein historisches Gebäude, in dem nicht die bei Neubauten gewohnten Standards erwartet werden können. Bitte achten Sie daher darauf, dass Gebälk und Unterzüge in einigen Räumen Vorsicht verlangen.
Mehrere Bereiche im Kloster sind nicht beheizbar und auch im Sommer so kühl wie zur Zeit der Mönche. 

Nicht alle Bereiche des Museums sind rollstuhlgerecht ausgebaut. Insbesondere die Ausstellung im Obergeschoss ist nicht über einen Aufzug erreichbar. Der ausgeschilderte Rundweg führt über Treppen, unebene Flächen und Schwellen.
Grundsätzlich stehen für alle Bereiche des Museums Sitzbänke sowie Klappstühle (zum Mitnehmen für den Rundgang) als Sitzgelegenheit zur Verfügung.

Toiletten
Im Museumsgebäude befinden sich während der Öffnungszeiten öffentlich zugängliche Toiletten.
Es stehen aktuell keine behindertengerechten Toiletten zur Verfügung. Während der Öffnungszeiten des Welterbe-Infozentrum besteht allerdings die Möglichkeit, die dort befindliche Behindertentoilette zu benutzen.

Ein Wickeltisch steht Ihnen im Damen WC zur Verfügung.

Aufsichtspflicht
Die Erziehungsberechtigten und aufsichtspflichtigen Personen (Lehrkräfte, Betreuerinnen und Betreuer etc.) haben für Minderjährige ihre Aufsichtspflicht während des gesamten Museumsbesuchs wahrzunehmen.

Tiere
Tiere – mit Ausnahme von Assistenzhunden – dürfen leider nicht in das Museum mitgebracht werden.

Film- und Fotoaufnahmen, Drohnen
Film- und Fotoaufnahmen ohne Stativ und Blitzlicht sind ausschließlich für private Zwecke erlaubt. Persönlichkeitsrechte sind zu beachten. Bitte beachten Sie, dass das Hochladen von Bildern und Filmen in sozialen Netzwerken keine ausschließlich private Nutzung darstellt. Kommerzielle Aufnahmen sind genehmigungs- und kostenpflichtig und sind vor dem Museumsbesuch anzumelden. 05525 / 95 99 064 oder E-Mail: info@kloster-walkenried.de

Verboten hingegen ist der Einsatz von Flugdrohnen. Dies gilt für das gesamte Klostergelände inkl. des Außenbereiches mit Kirchenruine.

Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen
Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erklären sich Gäste und Mitwirkende damit einverstanden, dass Foto- und Filmaufnahmen der Veranstaltung im Rahmen des Internet-Auftrittes des ZisterzienserMuseums Kloster Walkenried, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden.

Sperrung einzelner Bereiche
Der Kapitelsaal des Klosters wird heute noch als Gottesdienstraum genutzt. Aufgrund der Gottesdienste, aber auch der Walkenrieder Kreuzgangkonzerte und anderer Veranstaltungen ist bisweilen mit Einschränkungen bei der Besichtigung von Kapitelsaal, Kreuzgang und Kreuzgarten zu rechnen.

Fundsachen
Bitte geben Sie Fundsachen an der Museumskasse ab.

Verhalten auf dem Museumsgelände

Das Berühren der Exponate ist verboten. Es ist ein Abstand von mindestens 50 cm zu diesen einzuhalten.

Offensichtlich unter Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehende Personen dürfen das Museum nicht betreten. Personen, die durch ihr Verhalten den Museumsbetrieb stören, gefährden oder dem Ansehen des Museums schaden, können vom Museumsbesuch ausgeschlossen werden. Das gilt auch bei Verstößen gegen diese Benutzerordnung. Der Eintrittspreis wird nicht zurückerstattet.

Im gesamten Innenbereich des Klosters ist der Verzehr von Speisen und Getränken untersagt.

Rauchen ist grundsätzlich auf dem gesamten Gelände verboten.

Bitte verzichten Sie aus Rücksicht auf andere Museumsbesucherinnen und -besucher auf das Telefonieren mit Mobiltelefonen.

Haftung
Die Besucherinnen und Besucher haften für alle Schäden und Folgeschäden im Museumsbereich, die durch sie verursacht wurden. Eltern haften für ihre Kinder.

 Stand: 01/2025

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